Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hundetrainer | Stefan Thal

Hundetrainer Stefan Thal „agb" - 1

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§ 1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Hundetrainer | Stefan Thal, im Folgenden als „Hundetrainer“ bezeichnet und dem/der Auftraggeber*in, im Folgenden als „Halter*in“ bezeichnet. Hundetrainer erbringt sämtliche Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundeverhaltensberatung auf Grundlage dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, die auch auf der Homepage unter https://www.der-hunde-trainer.de/agb/ nachzulesen sind. Hundetrainer behält sich die jederzeitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Trainingsvereinbarung geltende Fassung.

§ 2. Erfolgsgarantie

Halter*in erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine artgerechte Hundeerziehung. Eine Erfolgsgarantie kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden, da der Erfolg in in hohem Maße von Halter*in, dem geleisteten Trainingsaufwand und dem teilnehmenden Hund abhängt. Hundetrainer übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Unterricht vermittelten Inhalte, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.

§ 3. Vertragsangebot und Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zu einem Angebot von Hundetrainer bietet der Halter*in einen Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch Hundetrainer zustande. Die schriftliche Trainingsvereinbarung ist bindend für Halter*in sowie Hundetrainer und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars, sowie der Erbringung der vereinbarten Leistung. Durch den Vertragsabschluss gelten die AGB´s von Hundetrainer als anerkannt. Trainings- und Beratungsstunden sind grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.

§ 4. Honorare und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Homepage www.der-hunde-trainer.de bekannt gegebenen Honorare. Honoraränderungen sowie Irrtum sind vorbehalten. Hundetrainer behält sich vor, in vorheriger Absprache mit Halter*in eine Fahrtkostenpauschale zu berechnen.
Der Ausgleich des Honorars und etwaiger Nebenkosten hat im Voraus per Überweisung oder direkt vor dem 1. Termin in bar zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

§ 5. Rücktritt vom Vertrag / Trainingsabbruch

Hundetrainer behält sich vor, Halter*in mit sofortiger Wirkung vom Training auszuschließen, wenn Halter*in sich vertragswidrig verhält, sich den Anweisungen von Hundetrainer widersetzt oder das Ziel der Ausbildung, andere Menschen oder Hunde gefährdet. Das Honorar ist in diesen Fällen in vollem Ausmaß geltend.
Vereinbarte Termine müssen in diesem Fall zu 100% bezahlt werden.
Eine begründete Kündigung von Halter*in ist ausschließlich schriftlich zu übermitteln.
Im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten bei Coachings und Specials, erfolgt eine anteilsmäßig Erstattung des Honorars.
Sollten vereinbarte Termine aufgrund unerwarteter Vorkommnisse, z.B. Wetterverhältnisse, die eine Durchführung des Trainings unzumutbar machen, oder durch Krankheit seitens Hundetrainer ausfallen, ist Hundetrainer verpflichtet einen Ersatztermin anzubieten, um die Unterrichtsstunde in Absprache mit dem Halter möglichst schnell nachzuholen.

§ 6. Absage und Änderung von vereinbarten Trainingsterminen

Vereinbarte Trainingstermine können von Halter*in bis zu 48 Stunden (nur an Arbeitstagen, keine Sonn- oder Feiertage) vorher abgesagt und neu vereinbart werden. Erfolgt die Absage nicht oder später – unabhängig aus welchem Grund – ist das Honorar in voller Höhe zur Zahlung fällig. Bei Coachings und Specials verfällt dieser Termin.
Sollten Termine mehrmals äußerst kurzfristig (auch unter Beachtung der 48 Stunden-Frist) abgesagt werden, behält sich Hundetrainer vor, offene Termine zu stornieren und das Honorar für gegebenenfalls schon honorierte Termine zu erstatten.
Verspätungen von Halter*in, gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verlängerung der Trainingseinheit, oder zur Minderung der Vergütung.
Die Absage von Trainingsterminen ist ausschließlich schriftlich zu übermitteln.
Ersatz-Termine werden grundsätzlich schriftlich vereinbart.

§ 7. Verpflichtungen von Halter*in

Halter*in versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet, mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet, ausreichend geimpft (Grundimmunisierung) und entwurmt sowie haftpflichtversichert (auch für Schäden, die beim Hundetraining entstehen können) sowie steuerlich angemeldet ist.
Kopien der Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung und des Impfbuches werden von Halter*in vor Trainingsbeginn vorgelegt.
Halter*in versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Halter*in ist verpflichtet, Hundetrainer unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige Krankheiten und/oder Parasitenbefall und/oder Verhaltensauffälligkeiten des Hundes (z.B. Beißvorfälle, übermäßige Aggressivität) vor Beginn des Trainings zu informieren. Halter*in ist verpflichtet Hundetrainer gegebenenfalls über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
Hundetrainer ist berechtigt, läufige Hündinnen sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten vom Training auszuschließen.
Den Anordnungen von Hundetrainer zur sicheren Verwahrung des Hundes (Leine, Maulkorb, etc.) ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung seitens des Halter*in behält sich Hundetrainer vor, das Training abzubrechen. Das Honorar ist trotzdem in vollem Ausmaß zur Zahlung fällig.

§ 8. Haftung

Hundetrainer übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Halter*in oder dessen Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen oder fremden Hunden entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hundetrainer. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluß in Kenntnis zu setzen. Halter*in haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Halter*in handelt in eigener Verantwortung. Auch während der Unterrichtszeit obliegt Halter*in die Führung des Tieres eigenverantwortlich, sie wird nicht an Hundetrainer abgetreten.
Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, weist Hundetrainer ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Hundetrainer kann nur eine Empfehlung aussprechen, Halter*in handelt eigenverantwortlich. Der Einsatz von Hilfsmitteln wie Schleppleine, Halti etc. erfolgt auf eigenes Risiko, auch wenn diese auf Veranlassung von Hundetrainer genutzt werden.

§ 9. Nutzung von Fotos | Videos

Halter*in erteilt Hundetrainer die Erlaubnis, Fotos oder Videos, die während des Trainings, der Beratung, oder dogwalkings aufgenommen wurden, auf Druckprodukten (Folder,…) und der firmeneigenen Homepage, Google oder Facebook zu nutzen.

§ 10. Urheberrecht

Sämtliche Unterlagen von Hundetrainer, die Halter*in im Rahmen des Unterrichts ausgehändigt werden, unterliegen dem urheberrechtlichem Schutz. Halter*in darf diese nur für eigene private Zwecke nutzen. Die Vervielfältigung, Verbreitung und der Verleih sind hiermit ausdrücklich untersagt.

§ 11. Ausbildungs-Fragebogen

Halter*in verpflichtet sich, die Fragen im Informations-Fragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.

§ 12. Folgetermine

Auch eventuell im Folgenden vereinbarte zusätzliche Termine unterliegen diesen Regelungen.

§ 13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

Stand 8.8.2024

 

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