„Hundeführerschein“ – Prüfung der Sachkunde

Hundetrainer Stefan Thal - "Pipo" - 1

Seid dem 1.1.2019 gilt die allgemeine Leinenpflicht in Berlin.

Wie kann ich mich von der Leinenpflicht befreien?

Nach bestandener Sachkundeprüfung („Hundeführerschein“) können Hunde durch die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen grundsätzlich ohne Leine geführt werden.

Sachkundeprüfung

Details

    • Die Sachkunde kann durch eine theoretische und eine praktische Prüfung nachgewiesen werden.
    • Diese beiden Prüfungen können bei einem anerkannten Sachverständigen abgelegt werden.
    • Der Sachverständige stellt die Bescheinigung über das Ergebnis der Sachkundeprüfung aus.
    • Die Sachkundebescheinigung wird dann vom zuständigen Veterinäramt ausgestellt.
    • Die Sachkundebescheinigung ist mitzuführen, wenn der Hund in der Öffentlichkeit ohne Leine geführt wird.
      Diese ist auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Prüfung vorzulegen.
    • Die Bescheinigung gilt nur für die Person, die mit dem Hund zusammen die Prüfung abgelegt hat. Andere den Hund ausführende Personen müssten ggf. eine eigene Sachkundebescheinigung für den Hund erwerben.
    • Für gefährliche Hunde gelten zusätzliche Regelungen.

Als anerkannter Sachverständiger nach §10 Abs. 3 HundeG Berlin, bin ich berechtigt die Sachkundeprüfungen abzunehmen.


Information:  Befreiung von der Leinenpflicht


Hundeführerschein – Prüfung der Sachkunde

1) Theoretische Sachkundeprüfung

Prüfung

    • Schriftliche Prüfung / Multiple Choice Test
    • von 30 gestellten Fragen müssen 70% richtig beantwortet werden
    • Dauer: 45 Minuten

Fragen und Antworten der theoretischen Prüfung ===> download

2) Praktische Sachkundeprüfung

Voraussetzungen

    • Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein
    • Nachweis einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Der Hund verfügt über einen elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip)
    • Aktueller Impfschutz (Grundimmunisierung)

Prüfung

    • Prüfungsinhalte der praktischen Gehorsamsprüfung ===> download

3) Prüfungsgebühren

    • Theoretische Prüfung: 30,- €
    • Praktische Gehorsams-Prüfung: 60,- €
    • Bearbeitungsgebühr: 10,- €

Vorbereitung zur praktischen Gehorsamsprüfung



Information: Regelungen in Berlin